Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall müssen die Erben beim Standesamt am Sterbeort eine Sterbeurkunde beantragen. Dafür brauchen sie den Totenschein und den Personalausweis sowie – je nach Familienstand des Verstorbenen – Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners. Sinnvoll ist es, sich die Urkunde gleich in mehrfacher Ausfertigung ausstellen zu lassen. Denn die Erben müssen sie unter Umständen bei verschiedenen Ämtern und Unternehmen vorlegen.